Insolvenzrecht
Stets unangenehm ist der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, sei es nun die eigene oder jene einer Person, gegen welche man eine Forderung hat. Andererseits kann ein Insolvenzverfahren aus Sicht des Schuldners auch eine Chance darstellen, sich mittels eines Sanierungsplanes zu entschulden, um so seine finanziellen Verhältnisse wieder in Ordnung zu bringen. Die Möglichkeit einer Entschuldung besteht auch für natürliche Personen, welche kein Unternehmen betreiben, im Rahmen eines Schuldenregulierungsverfahrens (Privatkonkurs).
Wir fungieren in derartigen Verfahren oftmals als Masseverwalter, aber auch als Vertreter der Schuldner, dies sowohl in Konkursen von Unternehmen als auch von Privatpersonen.
Des Weiteren sind wir als Gläubigervertreter tätig und können Ihre Forderung beim Insolvenzgericht anmelden und geltend machen.
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